Die Beschriftung oder Kennzeichnung von Geräten ist in vielen Bereichen normativ gefordert.
Die verschiedenen Bereiche erfordern die Einhaltung unterschiedlicher Richtlinien:
Die Lautsprecher müssen mit der zugehörigen Linie gekennzeichnet sein
Leuchten müssen mit den zugehörigen Stromkreisen bezeichnet sein
Rauchmelder müssen durch ihre Kennzeichnung von den Meldern der Brandmeldeanlage unterschieden werden
Automatische, sowie nicht-automatische Melder müssen mit ihrer Gruppen- und Meldernummer gekennzeichnet sein.
Die einzelnen Anforderungen können durch die regionalen Vorgaben teilweise stark abweichen.
Wir informieren uns gerne und stehen zur Beratung zur Verfügung.
Ist das richtige nicht dabei, sprechen Sie uns an!
Anfragen an: info@genth-dauter.de
